Unsere Stellungnahme zur behaupteten Unzulässigkeit und Umsetzungbarkeit der Stadt

Wir haben die Kritik der Stadtverwaltung in Bezug auf die Unzulässigkeit und Unumsetzbarkeit unseres Bürgerbegehrens am Freitag in einer 15-seitigen Stellungnahme erwidert. Zusammen mit einer Anwaltskanzlei, die auch schon andere Radentscheid-Initiativen unterstützte, legten wir dar, dass der Fuß- und Radentscheid zulässig und umsetzbar ist.

Der Zentrale Juristische Dienst der Stadtverwaltung wirft uns vor, dass unser Bürgerbegehren nicht konkret genug sei. Dem widerspricht die Kanzlei in einer separaten 14-seitigen rechtlichen Stellungnahme. An ein Bürgerbegehren dürften keine höheren Anforderungen als an einen gewöhnlichen Gemeinderatsbeschluss gelegt werden. Das Karlsruher Programm für Aktive Mobilität, dessen Umsetzung von der Initiative angestrebt werde, sei noch weniger konkret.

Die Unzulässigkeit sei laut Verwaltung auch deshalb gegeben, weil man das Bürgerbegehren im geforderten Zeitraum nicht umsetzen könne.

Die Stadtverwaltung vermutet in ihrer Stellungnahme, dass unsere primäre Motivation eine gegenwärtig als zu langsam empfundene Umsetzungsgeschwindigkeit der Stadt sei. Das stimmt so nicht. Wir wollen einen konkreteren und konsequenten Umsetzungsplan sowie höhere Standards für neue Geh- und Radwege.

Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Maßnahmen im geforderten Zeitraum für nicht machbar. Die Stadtverwaltung kann sich eine Umsetzung in der vom Fuß- und Radentscheid vorgeschlagenen Qualität nicht vorstellen, also hat sie Gründe für eine Unzulässigkeit gesucht. Die Stadt Frankfurt am Main zeigt, wie man einen Radentscheid zügig und ohne umfangreiche Baustellen umsetzen kann. Wir empfehlen der Verwaltung eine Exkursion nach Frankfurt am Main.

Die Umsetzbarkeit ist unserer Meinung nach gegeben. Es gibt genügend Straßenkilometer im Stadtgebiet, die über ausreichend breite Straßenräume verfügen, um die geforderten Standards für Geh- und Radwege zu erfüllen. Die Zahlenangaben im Bürgerbegehren basieren auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsuntersuchung.

Auch kritisiert der Zentrale Juristische Dienst unsere Kostenschätzung und unseren Finanzierungsvorschlag (beides ist für ein zulässiges Bürgerbegehren erforderlich) als nicht belastbar. Dabei hat die Stadtverwaltung unsere Fragen bei der Aufstellung der Kostenschätzung nicht beantwortet, obwohl sie laut § 21 Gemeindeordnung dazu verpflichtet ist.

Wer die Kosten als zu hoch kritisiert, möge eines bedenken: Unsere Kostenschätzung enthält auch Straßen, die komplett grundlegend umgebaut werden müssen. Das treibt die Kosten nach oben, kann aber nicht nur dem Fuß- und Radverkehr zugeordnet werden.

Wir bitten die Gemeinderatsfraktionen daher darum, die Abstimmung auf die Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 zu vertagen. Der Zeitraum für die Vorbereitung der Stellungnahme ist zu kurz gewesen, die Vorberatung im Hauptausschuss sei zu früh erfolgt. Den Gemeinderatsfraktionen bieten wir an, über einen besseren Alternativbeschluss zu verhandeln.

Die komplette Stellungnahme (inkl. der rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei) kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Fuß- und Radentscheid beim Klimastreik am 15. September

Für ein breit gefächertes Fuß- und Radnetz protestieren wir im Rahmen des globalen Klimastreiks von Fridays for Future für das lokale Umsetzen des Fuß- und Radentscheids. Knapp 24000 Menschen haben sich deutlich dafür ausgesprochen, dem Fuß- und Radverkehr mehr Platz in der Stadt einzuräumen.

Doch die Stadtverwaltung Karlsruhe verhindert die Verkehrswende durch rechtliche und planungstechnische Scheinargumente! Die Vorberatung im Hauptausschuss des Gemeinderats fand am vergangenen Dienstag statt.

Wir brauchen Eure Unterstützung auf der Straße: Nehmt am globalen Klimastreik teil und sendet durch kreative Schilder und Transparente eine deutliche Botschaft an die Stadt, damit der Fuß- und Radentscheid umgesetzt wird. Treffpunkt ist Freitag, 15. September 2023 um 12:30 Uhr auf dem Karlsruher Friedrichsplatz.

Wie wäre es mit unserer Vorlage für euer Demo-Schild?

Vorberatung im Hauptausschuss

Nach gut sechs Monaten Unterschriftensammlung war es am Dienstag so weit. Unter Beobachtung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger beriet der Hauptausschuss des Gemeinderats über unser Bürgerbegehren. Die Stadtverwaltung hatte dem Gremium vorgeschlagen, den Fuß- und Radentscheid für unzulässig zu erklären. Sie schlug stattdessen folgenden Alternativbeschluss vor:

Im Sinne des Bürgerbegehrens beschließt der Gemeinderat nach Vorberatung im Hauptausschuss die Verwaltung zu beauftragen, sogenannte modale Filter zu prüfen und darüber hinaus jährlich im Rahmen von Dialogveranstaltungen die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu informieren.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit den Initiatoren des „Fuß- und Radentscheids“ in Gespräche über eine Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs Stadtkreis Karlsruhe einzutreten und wird die Ergebnisse dieser Gespräche auch den zukünftigen Planungen nach Möglichkeit zugrunde legen.

Bevor die Gemeinderäte an der Reihe waren, hatten zuerst die Vertrauenspersonen als Vertreter der Unterzeichnenden das Wort. Michael Reichert sprach zehn Minuten für uns. Er kritisierte die kurze Vorbereitungszeit, die uns für die Vorbereitung zur für die Sitzung blieb, als „Frechheit“ und bat um eine Vertagung des Tagesordnungspunktes. Anschließend ging er auf die fachliche Kritik der Stadtverwaltung in Bezug auf die Unumsetzbarkeit und die Kostenschätzung ein.

In der anschließenden Aussprache kritisierte Aljoscha Löffler (Grüne), dass in anderen Städten die Ersatzbeschlüsse der dort unzulässigen Radentscheide von besserer Qualität gewesen wären, als es in Karlsruhe der Fall sei. „Weniger hätten Sie nicht anbieten können“, warf er Oberbürgermeister Frank Mentrup vor.

Tilman Pfannkuch (CDU) war überrascht, dass der sonst beratende ADFC einen Bürgerentscheid möchte. Er fühle sich vom Stadtplanungsamt gut beraten.

Für Yvette Melchien (SPD) war eine Vertagung denkbar. Sie warb für eine ausgleichende Position.

Karin Binder (Linke) sprach sich für eine Vertagung auf die Gemeinderatssitzung am 10. Oktober aus, in der eigentlich nur die Haushaltsreden der Fraktionen vorgesehen seien. Lediglich modale Filter zu prüfen, genüge – verglichen mit den Inhalten des Bürgerbegehrens – nicht.

Friedemann Kalmbach (FW|FÜR) kündigte eine Enthaltung wegen widersprüchlichen juristischen Meinungen an und sah Differenzen in der Geschwindigkeits- und Kostenfrage.

Lüppo Cramer (KAL/Die Partei) hielt die Vorbereitungszeit für eine Aussage über die Zulässigkeit zu kurz.

Thomas H. Hock (FDP) schloss sich Cramer weitestgehend an.

Auf die Wiedergabe des unsachlichen AfD-Beitrags wird an dieser Stelle verzichtet. Die parteilose Stadträtin Ellen Fenrich bezeichnete uns als „Radlobbyisten“ und sah zu Fuß Gehende benachteiligt.

In einem langen Monolog hob Oberbürgermeister Mentrup die hervorragende Arbeit seiner Verwaltung hervor und, dass es ja nicht sein könne, dass die Bürgerschaft über Baumaßnahmen, Bauzeiten und Baukosten entscheide. Er bezog auch Formulierungen über Vorhaben und Aktivitäten der Verwaltung mit ein, die weder in Inhalt noch Substanz den Fuß- und Radentscheid tangieren. Zuguterletzt schwang er auch noch die Keule der Baukosten.

Er kündigte seinen Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss an, falls der Gemeinderat sich für eine Zulässigkeit entscheiden werde, denn die Zulässigkeit sei eine juristische, keine politische Entscheidung.

Elisabet Loris-Quint merkte zum einen an, dass sie in der 17-seitigen Stellungnahme Meinungen und Behauptungen des Zentralen Juristischen Dienstes (ZJD) gelesen hätte, die in keinem Punkt juristisch begründet oder bewiesen wären. Zum anderen korrigierte sie die Aussage Mentrups, dass es der Initiative des Fuß- und Radentscheids nur darum ginge, schnellstmöglich die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Sie stellte richtig, dass es nicht um Schnelligkeit gehe, sondern um Konstanz und Konsequenz bei der Realisierung der Maßnahmen. Erhielte die Initiative den Status eines legitimen Gremium, könnte sie die Aufgabe besser in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung bewältigen.

Es ist schon erstaunlich, dass in einer Sitzung des Hauptausschusses Reden geschwungen werden und Gesichtspunkte zum Autoverkehr vorgebracht werden, die absolut kein Gegenstand des Bürgerbegehrens sind. Manch ein Beitrag wiederholt einfach Standpunkte, die mehrfach durch verschiedene Gemeinderatssitzungen bekannt sind und die überhaupt nicht mit dem Thema des Tagesordnungspunktes übereinstimmen. Zudem spricht es Bände, dass ein Oberbürgermeister seinen Gemeinderatsmitgliedern, die seine Arbeit und die seiner Verwaltung kennen, in so einem langen Redebeitrag erklären muss, welche tolle Visionen er und seine Mitarbeitenden haben (wenn sie auch wirklich ernst wären), welch Arbeit seine spitzenmäßige Verwaltung leiste (auch diese kocht nur mit Wasser), wie knapp die Kassen der Stadt seien (was alle wissen). Zugegebenermaßen: Man hat immer dafür Geld, wofür man das Geld einsetzt.

Am Dienstag, den 19. September tagt an gleicher Stelle der Gemeinderat um 15:30 Uhr. Der Fuß- und Radentscheid wird unter Tagesordnungspunkt 8 behandelt werden. Ob eine Vertagung eine Mehrheit findet, wird sich zeigen.

Rede von Michael Reichert

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie uns als sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur heutigen Sit­zung geladen haben.

Die Position der Stadtverwaltung, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, wurde uns am Freitagnachmittag mitgeteilt. Heute schon soll eine Vorberatung darüber erfolgen. Herr Oberbürgermeister, erwarten Sie ernsthaft, dass wir in dieser kurzen Zeit uns komplett mit den 17 Seiten Sitzungsvorlage und Aktenvermerk auseinander setzen können? Tausendfacher Bürgerwille darf nicht einfach ohne gründliche Prüf- und Äußerungsmöglichkeit vom Tisch gewischt werden. Wissen Sie, dieses Vorgehen ist eine Frechheit – sowohl gegenüber der ehrenamtlichen Initiative als auch gegenüber den ehrenamtlich tätigen Gemeinderäten.

Eine angemessene Vorberatung im Hauptausschuss ist unter diesen Umständen nicht möglich. Wir möchten Sie, liebe Gemeinderäte, daher bitten, den Tagesordnungs­punkt zu vertagen.

Jetzt zur Sache:

Die Forderungen des Bürgerbegehrens lassen der Verwaltung zwar Gestaltungs­spielraum, aber die Qualitätsstandards sind klar definiert. Der Wille der 17 000 Unter­zeichnenden ist damit deutlich erkennbar. Hinzu kommen zahlreiche Geschäftsleute und Verbände als Unterstützer. Die Bürgervereine Beiertheim, Bulach, Grünwinkel, Knielingen und Untermühl- und Dornwaldsiedlung unterstützen das Bürgerbegehren ebenfalls.

Unser Bürgerbegehren wurde vorab von einer erfahrenen Anwaltskanzlei auf Zu­lässigkeit geprüft. Wir bezweifeln die Einschätzung des Zentralen Juristischen Dienstes und prüfen aktuell mit der Kanzlei auch schon Rechtsmittel einzulegen.

Die Sitzungsvorlage verweist auf einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Karlsruher Programms für Aktive Mobilität. Der Maßnahmenkatalog war eine nichtöffentlichen Vorlage im Planungsausschuss, die man uns erst gestern Nachmittag auf Nachfrage zur Verfügung gestellt hat.

Die Stadtverwaltung wirft uns vor, dass wir mit ihr doch einer Meinung seien und es uns bloß nicht schnell genug voran ginge. Das stimmt so nicht. Das Bürgerbegehren beinhaltet nicht nur eine Zeitvorgabe, sondern viele inhaltliche Maßnahmen, die teil­weise aktuell fehlen (z.B. Radvorrangrouten und Quartiersplätze). Die Geschwindig­keitsvorgabe ergibt sich aus Pariser Klimaabkommen und Zielen im Karlsruher Pro­gramm für Aktive Mobilität.

Die von der Verwaltung behauptete Undurchführbarkeit aufgrund der langen Umsetzungszeiträume sind den hohen Standards geschuldet. Diese hat sich die Stadt­verwaltung selbst aufgegeben. Man wird keine kurzen Vorlaufzeiten haben, wenn man bevorzugt komplette Straßen samt Leitungen erneuert. Zur Erreichung der Klimaziele, der Ziele des Bürgerbegehrens und des Karlsruher Programms für Aktive Mobilität bedarf es der Anwendung einfacherer Lösungen. Beispielsweise kann man Gehwegnasen nicht nur durch das Versetzen von Bordsteinen herstellen, sondern stattdessen auch Sperrflächen markieren und Poller, Fahrradständer oder Sitzbänke errichten.

Lange Zeiträume für die Umsetzung könnten auch Zeichen struktureller Probleme sein, z.B. einer fehlenden oder falschen Zielvorgabe und Unterstützung durch die Verwaltungsspitze, Behinderungs- und Verzögerungstaktiken im Verwaltungsapparat. Nehmen Sie die Arbeitsweise der Verwaltung nicht als gottgegeben hin.

Wir haben im Vorfeld untersucht, an welchen Straßen die geforderten Straßen­querschnitte (Geh- und Radwegbreiten bei Beibehaltung des Baumbestands, einer Fahrbahn und ÖPNV-Anlagen) möglich sind. Darauf basieren die Zahlenangaben im Bürgerbegehren. Diese Liste baulicher Maßnahmen liegt der Verwaltung seit Herbst letzten Jahres vor.

Die Stadtverwaltung ist nach § 21 Abs. 3 Gemeindeordnung verpflichtet, bei der Er­stellung der Kostenschätzung mitzuwirken. Dies ist nicht erfolgt. Unsere Anfrage wurde trotz mehrfacher Erinnerung verschleppt. Wir haben die Kostenschätzung auf Basis unserer Machbarkeitsuntersuchung daraufhin selbst in Auftrag gegeben.

Auch Maßnahmen, die derzeit schon in Planung sind, können auf die Ziele des Fuß- und Radentscheids angerechnet werden.

Mit dem Karlsruher Programm für Aktive Mobilität hat der Gemeinderat die Ver­waltung aufgefordert, bei Planungen konsequent die Aktive Mobilität zu fördern. Sicherheit und Belange des Fuß- und Radverkehrs gehen laut dem Programm denen des motorisierten Individualverkehr vor. In ihrer Stellungnahme wirft die Verwaltung unserem Bürgerbegehren eine Unumsetzbarkeit wegen konkurrierender Nutzungs­ansprüche vor. Was heißt das? Es heißt, dass die Verwaltung das Karlsruher Programm für Aktive Mobilität gar nicht mehr umsetzen möchte. Und natürlich erst recht nicht unser Bürgerbegehren, das konkrete und messbare Vorgaben macht.

Unserer Priorisierung von Fuß-, Radverkehr, ÖPNV und Stadtgrün ist keine politische Idee, sondern sie basiert auf dem Stand der Technik. Dieser ist in den Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrs­wesen festgeschrieben. Diese wurden vom Gemeinderat als verbindliche Planungs­vorgabe eingeführt. Letztes Jahr wurde die sogenannte E Klima veröffentlicht, die das bestehende Regelwerk an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz anpasst. In der E Klima steht klar und deutlich, dass dem Fuß- und Rad­verkehr und dem ÖPNV eine höhere Priorität als dem motorisierten Individual­verkehr einzuräumen ist.

Ferner sind die bisherigen Mindestmaße für Radverkehrsanlagen nicht mehr anzuwenden.

Auch dem Angebot an Parkständen im öffentlichen Straßenraum soll weniger Priorität als dem Stadtgrün und den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln eingeräumt werden. Das ist keine Einzelmeinung der Initiatoren des Bürgerbegehrens, sondern Stand der Technik, der auch in Gerichtsverfahren herangezogen wird.

Die Stadtverwaltung zieht sich in ihrer fachlichen Bewertung auf mangelnde personelle Ressourcen zurück. Sie schreibt aber an keiner Stelle, dass mit mehr oder anders eingesetzten Ressourcen mehr leistbar wäre. Wir deuten das als weiteres Zeichen, dass man das Karlsruher Programm für Aktive Mobilität nicht umsetzen möchte.

Abschließend möchten wir anmerken, dass für ein Bürgerbegehren nur straßen­bauliche Maßnahmen zulässig sind, keine reinen Markierungslösungen. Diese sind nämlich verkehrsrechtliche Anordnungen und liegen in der Zuständigkeit der Stadt­verwaltung. Unsere Machbarkeitsuntersuchung beinhaltete daher teurere Maß­nahmen, als sie später tatsächlich in der Umsetzung werden könnten.

Bis Freitagmittag werden wir im Rahmen der förmlichen Anhörung nach § 21 Gemeindeordnung eine schriftliche Stellungnahme einreichen und auch auf die juristischen Argumente des ZJD eingehen.

Vertagen Sie den Tagesordnungspunkt bitte.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Pressemitteilung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehren laut Stadtverwaltung

Mit Überraschung haben die Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens Fuß- und Radentscheid zur Kenntnis genommen, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die Ablehnung der Initiative als unzulässig empfiehlt. „Wir haben unser Begehren vorab durch einer Anwaltskanzlei prüfen lassen. „Dass der Zentrale Juristische Dienst der Stadtverwaltung zu einer völlig anderen Einschätzung gelangt als die Kanzlei erstaunt uns sehr“, so Michael Reichert, einer der drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens. Falls der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folge, prüfe man auch eine Klage.

In ihrer fachlichen Stellungnahme behauptet die Verwaltung vor allem, dass die Vorgaben des Bürgerbegehrens nicht konkret genug seien. Reichert dazu: „Wir haben im Vorfeld untersucht, in welchen Straßen die Maßnahmen umsetzbar sind. Wäre das Bürgerbegehren konkreter, fände die Verwaltung andere haltlose Argumente für die Unzulässigkeit.“

Auch der Zeitplan bis zum Beschluss missfällt den Ehrenamtlichen des Fuß- und Radentscheids: Dass mit nur zwei Werktagen Vorlauf zum Hauptausschuss des Gemeinderats, zudem zum Ferienende, 17 dicht beschriebene Seiten mit rechtlichen und fachlichen Einlassungen zur Verfügung gestellt werden sei kein Zeichen der Wertschätzung gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement und auch nicht gegenüber den ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern, die sich damit auseinander zu setzen haben.

Mehr als 17.000 Menschen aus Karlsruhe haben sich mit den Forderungen befasst und gesagt, ja, sie wollen sichere Wege für alle. Der Gemeinderat möge darauf hin wirken und sich für eine bessere Infrastruktur einsetzen.

„Zivilgesellschaftliches Engagement ist unverzichtbarer Teil unserer aktuellen Lebenswelten. Es braucht mehr Mut zu unmöglich Erscheinendem sowie ein fein gesponnenes Gesamtkonzept, um Akzente zu setzen“, so Elisabet Loris-Quint.

Bjarne Rest ist überzeugt: „Ein von mehr als 17.000 stimmberechtigten Menschen in Karlsruhe unterstütztes Bürgerbegehren verdient eine ausführlichere Würdigung.“

Weiterführende Informationen:

Postkartenaktion nördliche Karlstraße: auf einer Hauptradroute muss das Radfahren legal bleiben

Im Rahmen der Umgestaltung der nördlichen Karlstraße wird diskutiert, das Radfahren dort ganz zu verbieten. Wir meinen: Wenn der Gemeinderat den Radverkehr fördern möchte, darf er ihn auf eine Hauptradroute keinesfalls verbieten, ohne gleichzeitig qualitativ hochwertige Alternativ-Hauptrouten in Nord-Süd-Richtung anzulegen.

Der ADFC bietet eine Postkartenaktion an, um ein solches Verbot zu verhindern. Bitte unterstützt diese Aktion kurzfristig, am 12.9. tagt bereits der Hauptausschuss.

Übergabe der Unterschriften ist erfolgt, Quorum erreicht

Sammler:innen des Bürgerbegehrens Fuß- und Radentscheid stehen zusammen mit dem Bürgermeister Dr. Albert Käuflein hinter 17 Aktenordnern vor dem Rathaus-Eingang

Am Donnerstag, 17.8. um 11 Uhr hat das Team des Fuß- und Radentscheids 17 Ordner mit insgesamt 23.888 Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben.

Karlsruhes Bürgermeister Dr. Albert Käuflein empfing die Sammlerinnen und Sammler auf der Rathaustreppe. In einer kurzen Ansprache betonte Michael Reichert, Vertrauensperson des Bürgerbegehrens Fuß- und Radentscheid, wie wichtig das Begehren für die Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden ist. „Die Verkehrswende ist eine klimapolitische Notwendigkeit“, so Reichert, „und längst Konsens in den demokratischen Parteien. Doch in der Umsetzung hakt es leider noch überall.“

Bürgermeister Dr. Käuflein bedankte sich bei der Initiative für das Engagement in über sechs Monaten Sammeleinsatz . Er konnte außerdem bestätigen, was die Aktiven des Fuß- und Radentscheids erwarteten: der Zwischenstand der Zählung vom Donnerstagmorgen hatte eine Unterschriftenzahl von 16.872 gültigen Unterschriften ergeben. „Damit kann man, ohne dass die Prüfung fertig ist, sagen: Das Quorum ist erreicht“, so Dr. Käuflein.

Der Gemeinderat hat nun zwei Monate Zeit, die Zulässigkeit des Begehrens zu prüfen, und anschließend die Vorschläge des Bürgerbegehrens zu akzeptieren, oder einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Unterschriften-Ordner des Bürgerbeghrens Fuß- und Radentscheid Karlsruhe auf einem Wagen

Das Manuskript der kompletten Rede von Michael Reichert steht als PDF zum Download zur Verfügung.

Übergabe der Unterschriften am 17. August

Wir laden alle Freunde und Unterstützer:innen des Bürgerbegehrens „Fuß- und Radentscheid Karlsruhe“ zur Übergabe der Unterschriftenlisten am Donnerstag, den 17. August 2023 um 11:00 Uhr auf dem Marktplatz vor dem Rathaus ein.

Die Unterschriften werden dort an den Ordnungs- und Kulturbürgermeister Dr. Albert Käuflein übergeben.

Die Übergabe ist als Versammlung angemeldet.

Die endgültige Anzahl der Unterschriften wird erst am Tag der Abgabe feststehen. Den aktuellen Stand veröffentlichen wir bis dahin im Unterschriftenzähler auf unserer Website.

Unterschriftensammlung abgeschlossen

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren ist am Sonntag, den 13. August 2023 zu Ende gegangen. Sechseinhalb Monate nach dem Start auf der Critical Mass am 27. Januar 2023 ist das Ziel von 21.700 Unterschriften mit mindestens 23500 Unterschriften übertroffen. Die exakte Anzahl wird erst bei der Übergabe feststehen, da bis dahin noch einzelne ausgefüllte Unterschriftenlisten bei uns eintreffen werden. Das erforderliche Quorum von 16.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Karlsruhe wird damit voraussichtlich erreicht werden.

Über 50 Sammlerinnen und Sammler haben seit Januar auf Wochenmärkten, an roten Ampeln, vor Einkaufsmärkten und bei Demonstrationen und Großveranstaltungen beinahe jedes Wetter außer Schneefall miterlebt – zugig-kalte 3° C auf dem Marktplatz und 32°C in Schatten am Freibad-Eingang.

Die Übergabe der Unterschriften an die Stadtverwaltung wird voraussichtlich am 17. August erfolgen. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest und wird noch bekanntgegeben werden. Wer noch ausgefüllte Unterschriftenlisten hat, werfe diese bitte schnellstmöglich beim ADFC in der Welfenstraße 13 in den Briefkasten.

Nach der Übergabe der Unterschriften hat der Gemeinderat zwei Monate Zeit, sich mit dem Bürgerbegehren zu befassen. Einerseits muss er darüber abstimmen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Diese Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erachtet, muss er entscheiden, ob er es inhaltlich übernimmt oder ob ein Bürgerentscheid stattfindet.

Unterschriftensammlung endet am 13. August

Seit über einem halben Jahr läuft unsere Unterschriftensammlung nun schon. Was im kalten Februar langsam anlief, hat sich bis heute stark entwickelt. Über 50 Menschen unterstützen uns dabei!

Die Übergabe der gesammelten Unterschriften ist in der darauf folgenden Woche geplant. Für die Sammelnden bedeutet das: jetzt trotz beginnender Sommerferien nochmal mit aller Energie letzte Unterstützungsstimmen einsammeln, damit das Quorum auf jeden Fall erreicht wird. Das geplante Sammelziel liegt bei 21.700 Unterschriften.

Die öffentlichen Sammelstellen werden teilweise schon geschlossen und die Unterschriftenlisten eingesammelt. Wer noch in einer Sammelstelle unterschreiben möchten, schaue bitte auf der Sammelstellenkarte nach, ob die Sammelstelle schon geschlossen ist. Die Sammelstellenkarte wird stündlich aktualisiert.

Daneben können Unterschriften uns auch per Post geschickt, in den Briefkasten des ADFC in der Welfenstraße 13 geworfen oder aber persönlich im Fahrradbüro abgegeben werden. Die Adressen sind auf dem Unterschriftenformular angegeben. Briefe sollten uns bis Montag, den 14. August 2023 erreichen.

Wer spontan bei der Sammlung mithelfen möchte, melde sich gerne mit Zeit- und Ortspräferenz per E-Mail bei uns und wird dann mit Klemmbrett, Stift und Formularen ausgerüstet und eingeteilt.