Unsere Stellungnahme zur behaupteten Unzulässigkeit und Umsetzungbarkeit der Stadt

Wir haben die Kritik der Stadtverwaltung in Bezug auf die Unzulässigkeit und Unumsetzbarkeit unseres Bürgerbegehrens am Freitag in einer 15-seitigen Stellungnahme erwidert. Zusammen mit einer Anwaltskanzlei, die auch schon andere Radentscheid-Initiativen unterstützte, legten wir dar, dass der Fuß- und Radentscheid zulässig und umsetzbar ist.

Der Zentrale Juristische Dienst der Stadtverwaltung wirft uns vor, dass unser Bürgerbegehren nicht konkret genug sei. Dem widerspricht die Kanzlei in einer separaten 14-seitigen rechtlichen Stellungnahme. An ein Bürgerbegehren dürften keine höheren Anforderungen als an einen gewöhnlichen Gemeinderatsbeschluss gelegt werden. Das Karlsruher Programm für Aktive Mobilität, dessen Umsetzung von der Initiative angestrebt werde, sei noch weniger konkret.

Die Unzulässigkeit sei laut Verwaltung auch deshalb gegeben, weil man das Bürgerbegehren im geforderten Zeitraum nicht umsetzen könne.

Die Stadtverwaltung vermutet in ihrer Stellungnahme, dass unsere primäre Motivation eine gegenwärtig als zu langsam empfundene Umsetzungsgeschwindigkeit der Stadt sei. Das stimmt so nicht. Wir wollen einen konkreteren und konsequenten Umsetzungsplan sowie höhere Standards für neue Geh- und Radwege.

Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Maßnahmen im geforderten Zeitraum für nicht machbar. Die Stadtverwaltung kann sich eine Umsetzung in der vom Fuß- und Radentscheid vorgeschlagenen Qualität nicht vorstellen, also hat sie Gründe für eine Unzulässigkeit gesucht. Die Stadt Frankfurt am Main zeigt, wie man einen Radentscheid zügig und ohne umfangreiche Baustellen umsetzen kann. Wir empfehlen der Verwaltung eine Exkursion nach Frankfurt am Main.

Die Umsetzbarkeit ist unserer Meinung nach gegeben. Es gibt genügend Straßenkilometer im Stadtgebiet, die über ausreichend breite Straßenräume verfügen, um die geforderten Standards für Geh- und Radwege zu erfüllen. Die Zahlenangaben im Bürgerbegehren basieren auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsuntersuchung.

Auch kritisiert der Zentrale Juristische Dienst unsere Kostenschätzung und unseren Finanzierungsvorschlag (beides ist für ein zulässiges Bürgerbegehren erforderlich) als nicht belastbar. Dabei hat die Stadtverwaltung unsere Fragen bei der Aufstellung der Kostenschätzung nicht beantwortet, obwohl sie laut § 21 Gemeindeordnung dazu verpflichtet ist.

Wer die Kosten als zu hoch kritisiert, möge eines bedenken: Unsere Kostenschätzung enthält auch Straßen, die komplett grundlegend umgebaut werden müssen. Das treibt die Kosten nach oben, kann aber nicht nur dem Fuß- und Radverkehr zugeordnet werden.

Wir bitten die Gemeinderatsfraktionen daher darum, die Abstimmung auf die Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 zu vertagen. Der Zeitraum für die Vorbereitung der Stellungnahme ist zu kurz gewesen, die Vorberatung im Hauptausschuss sei zu früh erfolgt. Den Gemeinderatsfraktionen bieten wir an, über einen besseren Alternativbeschluss zu verhandeln.

Die komplette Stellungnahme (inkl. der rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei) kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.